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Deutsche Gesellschaft für künstlerische Therapieformen e.V.

Ausbildungsstandards

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AUSBILDUNGSSTANDARDS DER DGKT

Stand 10/2014

  1. Eingangsvoraussetzungen:
    Die Institute sind gehalten auf die Eingangsvoraussetzung zu achten, Ausnahmeregelungen sind durch Nachweis besonderer Qualifikation möglich

    • Abschluss eines medizinischen, psychologischen, künstlerischen oder geisteswissenschaftlichen Studiums, an einer Fach- oder Hochschule oder Berufsausbildung im medizinischen, sozialen oder pädagogischen Bereich und 3-jähriger Berufstätigkeit
    • Nachweis künstlerisch-kreativer Tätigkeit (bildende Kunst, darstellende Kunst, Tanz, Musik, Schreiben usw.)
    • Mindestalter: 22 Jahre
  2. Lehrtherapeutische Einzelarbeit:
    mindestens 60 Stunden, davon mindestens 30 mit künstlerischen Medien des jeweiligen Verfahrens (nicht gleichzeitig beim Ausbilder/Ausbilderin )
  3. Selbsterfahrung
    250 Stunden Selbsterfahrung im jeweiligen Verfahren in einer kontinuierlichen geschlossenen Aus- und Weiterbildungsgruppe
  4. Methoden und Theorievermittlung
    260 Stunden Methoden und Theorievermittlung im jeweiligen Verfahren und in der Referenztheorie (Menschenbild-Krankheitsbild). Methoden und Theorien bzgl. Diagnostik, Krisenintervention (auch jeweiliges Verfahren) Indikation etc. (die aktuellen allg. Forschungsergebnisse aus psychosozialer Beratung und Psychotherapie, Lern- und Systemtheorie sollen auch reflektieren werden
  5. Theorie
    160 Stunden (teilweise extern möglich)
    (Grundlagen der Psychoanalyse, allgemeine und spezielle Neurosenlehre, Psychopathologie, Pädagogik)
  6. Künstlerische Arbeit und kunsthistorische/aktuelle Auseinandersetzung
    300 Stunden künstlerische Arbeit und kunsthistorische/aktuelle Auseinandersetzung in der Gruppe bzw. Einzelarbeit (in Selbstorganisation von Gruppe) für das jeweilige Verfahren
  7. Praktikum
    • 250 Stunden beratungs- oder psychosoziales Praktikum oder 500 Stunden klinisches Praktikum
    • jeweils 100 Stunden davon selbständig und eigenverantwortlich
      (Unter Anleitung kunst-gestaltungstherapeutisches Arbeiten praktisch einüben)
  8. Supervision
    30 Stunden Einzelsupervision; 90 Stunden Gruppensupervision
  9. Abschlussarbeit
    Schriftliche Darlegung eines psychosozialen Beratungsprozesses oder eines psychotherapeutischen Behandlungsprozesses mit Ausführung des theoretischen Rahmens und feldvergleichender Reflektion (Einzel- und Gruppentherapie)
  10. Ausbildungsumfang
    1440 Stunden für beratungsorientiert arbeitende künstlerische Therapeuten / innen
    1690 Stunden für klinisch arbeitende künstlerische Therapeuten / innen
    (Die kompensatorischen Theorieanteile bei vorangegangenem künstlerischem Studium bzw. künstlerischen  Praxisanteile bei vorangegangenem medizinischen, psychologischen, pädagogischen oder humanwissenschaftlichen Studium sind hier nicht mitgerechnet)
    Für die Einzelmitgliedschaft in der DGKT e.V. ist Fach- oder Hochschulabschluss oder vergleichbare Ausbildung erforderlich. Ausnahmeregelungen bei besondere Qualifikation werden durch den Vorstand getroffen.

Die vorstehend genannten Stunden sind Unterrichtsstunden = 45 Minuten