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Deutsche Gesellschaft für künstlerische Therapieformen e.V.

Mitgliedschaft

Den Aufnahmeantrag können Sie hier herunterladen: Aufnahmeantrag


Folgende Mitgliedschaften stehen zur Auswahl:

Die DGKT stud. Mitgliedschaft gilt für alle Personen, die  eine künstlerisch therapeutische Aus- oder Weiterbildung nach den Ausbildungsstandards der  DGKT als Vollzeitstudium begonnen haben.

Die assoziierte Mitgliedschaft gilt für alle Personen, die  eine künstlerisch therapeutische Aus- oder Weiterbildung nach den Ausbildungsstandards der  DGKT begonnen haben.

Ordentliches Mitglied können alle Personen werden, die eine künstlerisch therapeutische Aus- oder Weiterbildung nach den Standards der DGKT abgeschlossen haben.

Graduiertes Mitglied können alle Personen werden, die nach einer abgeschlossenen therapeutischen Weiterbildung drei Jahre in Vollzeit berufstätig waren, 2 Graduierungsseminare und ein Graduierungscolloquium absolviert haben. Graduierte Mitglieder sind ausbildungsberechtigt.

Ehrenmitglieder sind Personen, denen sich der Dachverband wegen Ihrer ehrenamtlichen Arbeit für den Verband und/ oder wegen herausragender Leistungen für das Berufsfeld zu besonderem Respekt und Dank verpflichtet fühlt. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag.

Förderndes Mitglied können alle Personen werden, welche die Interessen und Ziele der DGKT fördern und  unterstützen wollen.

Fördernde Institute können alle Weiterbildungsinstitute werden, welche die Ausbildungsrichtlinien vertreten, die von der DGKT vorausgesetzt werden und die Ziele und Interessen des Verbandes unterstützen wollen.

Assoziierte und fördernde Mitglieder oder Institute sind auf den Mitgliederversammlungen nicht stimmberechtigt.

Mitgliedsbeiträge

Jahresbeiträge: 

DGKT stud. im ersten Jahr beitragsfrei, im zweiten und dritten Ausbildungsjahr:  € 30,00. Mit dem Abschluss Wechsel in die ordentliche Mitgliedschaft
Assoziierte Mitglieder: € 80,00
Ordentliche Mitglieder: € 100,00
Doppelmitglieder: € 50,00 (nur DGKT-Mitgliedsverbände)
Institute: € 225,00
ein weiterer Studiengang im gleichen Institut: € 112,50
Verbände: 10 % Kontingentzahlung

Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne:

    • weitere Informationen
    • einen Aufnahmeantrag
    • ein Probeexemplar der Fachzeitschrift “Kunst&Therapie“
    • ein Probeexemplar des DGKT-Rundbriefes

Ethik-Kodex der Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG KT bestehend aus 11 Verbänden u.a. DGKT e.V.)

Zur besseren Lesbarkeit des folgenden Textes wird die männliche Form verwendet.

Präambel

Die Mitglieder der an der BAG Künstlerische Therapien beteiligten Vereinigungen üben ihre Tätigkeit in sozialer Verantwortung unter Berücksichtigung der für ihre Berufstätigkeit geltenden Gesetze aus. Sie sind zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Person, mit der therapeutischen Aufgabe sowie mit jenen Menschen, mit denen sie durch künstlerisch-therapeutische Behandlung in eine besondere Beziehung eintreten, gefordert. Der Ethik-Kodex dient:

    • dem Schutz der Patienten/Klienten vor unethischer Anwendung der Künstlerischen Therapien
    • der Handlungsorientierung der Mitglieder
    • dem Schutz der eigenen Berufsrolle
    • als Grundlage für alle in den einzelnen Verbänden beschlossenen bzw. zu beschließenden Berufsordnungen.

1. Gültigkeit des Ethik-Kodex
Die folgenden ethischen Richtlinien gelten für die Mitglieder der in der BAG Künstlerische Therapien vertretenen Verbände. Die Mitgliedsverbände müssen ihre eigenen Berufsordnungen haben, die mit dem Ethik-Kodex der BAG Künstlerische Therapien vereinbar sind. Der Ethik-Kodex regelt grundsätzliche Fragen im Rahmen der Tätigkeit der Künstlerischen Therapeuten und der Verbände untereinander.

2. Allgemeine Berufspflichten
Die Mitglieder der in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände verpflichten sich, die Tätigkeit stets im Rahmen professioneller Standards auszuüben. Qualitätsstandards für Künstlerische Therapien sind in der BAG Künstlerische Therapien zu formulieren und fortzuschreiben.

3. Berufsbezeichnung
Die Verbände der BAG Künstlerische Therapien tragen Sorge dafür, dass ihre Mitglieder die Berufsbezeichnung Künstlerische Therapeutin/ Künstlerischer Therapeut nicht missbräuchlich verwenden.

4. Umgang mit Patienten/Klienten
Künstlerische Therapeuten haben die Verpflichtung, mit dem Vertrauens-und Abhängigkeitsverhältnis in der therapeutischen Beziehung sorgsam umzugehen. Eine Verletzung dieses Verhältnisses liegt dann vor, wenn Künstlerische Therapeuten ihre Aufgabe und Verantwortung gegenüber Patienten vernachlässigen, um ihre persönlichen, z.B. emotionalen, sexuellen, sozialen oder unangemessenen wirtschaftlichen Interessen zu befriedigen. Künstlerische Therapeuten  verpflichten sich, jede Art von Machtmissbrauch zu unterlassen. Künstlerische Therapeuten arbeiten auf der Grundlage einer Vereinbarung, die im Wesentlichen folgende Übereinkünfte enthält:

    • Art der künstlerisch-therapeutischen Methode und Setting
    • Umfang und mutmaßliche Dauer der Behandlung
    • finanzielle Bedingungen der Behandlung
    • Schweigepflicht und Datenschutz.

5. Verantwortung gegenüber Studierenden/Praktikanten und Supervisanden
Selbsterfahrung im Rahmen der künstlerisch-therapeutischen Ausbildung, Praktikumsanleitung und Supervision sind von Therapie zu trennen.

6. Schweigepflicht und Datenschutz
Künstlerische Therapeuten haben über alle persönlichen Daten der Klienten Verschwiegenheit zu wahren. Einbezogen sind Werkdokumente, schriftliche und mündliche Mitteilungen von Patienten, Falldokumentationen und Befunde. Die Aufnahme von Ton-und Bildmaterial und deren Verwendung zu Ausbildungs-und Publikationszwecken bedürfen der Genehmigung des Patienten. Bei Minderjährigen ist die Selbstbestimmung des Kindes ab dem 14. Lebensjahr zu berücksichtigen. Entsprechend ist die Weitergabe von Informationen und Geheimnissen an Eltern oder dritte Personen nur mit ihrer ausdrücklichen oder anzunehmenden Einwilligung zulässig. Die elektronische Übermittlung von Berichten erfolgt gemäß des DSG anonymisiert oder in verschlüsselten Datenträgern.

7. Kollegiales Verhalten
Die Mitglieder aller in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände pflegen untereinander und gegenüber Kollegen aus anderen kooperierenden Fachbereichen kollegiales Verhalten und Kooperation. Herabsetzende Äußerungen über Kollegen, der missbräuchliche Umgang mit deren Ideen und geistigem Eigentum sind unzulässig. Bei Konflikten sind einvernehmliche Lösungen anzustreben.

8. Fortbildung, Qualitätssicherung
Die Mitglieder aller in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände verpflichten sich zu Fortbildung, regelmäßigem fachlichem Austausch und Supervision ihrer beruflichen Praxis.

9. Forschung
Bei Durchführung von Forschungsvorhaben sind folgende Anforderungen einzuhalten: Aufklärung der beteiligten Personengruppe, Einhaltung von Datenschutz und Schweigepflicht, Achtung des geistigen Eigentums anderer Kollegen und wertschätzender Umgang mit den Ergebnissen.

10. Werbung
Die Mitglieder aller in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbände verpflichten sich, nur im Rahmen der für die im Gesundheitswesen tätigen Berufe geltenden Bestimmungen über ihre Berufsausbildung zu informieren.

11. Ethik-Kommission
Die in der BAG Künstlerische Therapien organisierten Verbänden richten Ethik-Kommissionen ein, die für alle Fragen, Probleme und Verletzungen, die den Ethik-Kodex betreffen, zuständig sind.

12. Inkrafttreten
Dieser Ethik-Kodex der BAG Künstlerische Therapien tritt nach Beschluss durch die Mitgliederversammlung der BAG Künstlerische Therapien am 15.09.2011 in Kraft.